Einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (EES, FES, QES): Welche Variante besser zu Ihren Bedürfnissen passt

Elektronische Signaturen spielen eine entscheidende Rolle, um den Anforderungen des digitalen Handels gerecht zu werden. Sie kommen in einer Vielzahl von Szenarien zum Einsatz, beispielsweise bei der Online-Vertragsunterzeichnung, der elektronischen Rechnungsstellung, dem Abschluss von Online-Kreditverträgen und vielen weiteren.
Der folgende Text vergleicht die verschiedenen Arten von E-Signaturen und diskutiert ihre Anwendungsgebiete, rechtlichen Rahmenbedingungen und die jeweiligen Vorteile.


Vorteile der elektronischen Signatur

Die Implementierung elektronischer Signaturen in Geschäftsprozessen bietet Unternehmen eine Reihe signifikanter Vorteile. Neben der Gewährleistung von Rechtssicherheit sorgen sie für eine beträchtliche Beschleunigung von Abläufen und steigern die Ressourceneffizienz.

In der Praxis führt der Einsatz von E-Signaturen zu einer erheblichen Produktivitätssteigerung, indem er die Prozesszeiten verkürzt und Kosten minimiert. Zudem verbessert sich die Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholdern durch die nahtlose Integration elektronischer Signaturen in digitale Workflows.
Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil ist der Beitrag zum Umweltschutz: Durch den Verzicht auf Papier wird der Ressourcenverbrauch signifikant reduziert, was die Umweltbelastung senkt und Unternehmen dabei unterstützt, ihre ökologischen Fußabdrücke zu minimieren.

Die verschiedenen Stufen der E-Signaturen, von der einfachen bis zur qualifizierten Variante, bieten Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Sicherheits- und Compliance-Anforderungen.


Rechtlicher Rahmen

Die eIDAS-Verordnung (Regulation on Electronic Identification and Trust Services for Electronic Transactions in the Internal Market) ist ein maßgebendes Gesetzeswerk der Europäischen Union, das einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Anwendung von elektronischen Signaturen etabliert. Diese Regelung gewährleistet, dass elektronische Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten als rechtsverbindlich anerkannt werden und fördert die digitale Interaktion innerhalb des Binnenmarktes durch sichere, elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste. Durch die eIDAS-Verordnung wird die elektronische Signatur als ein rechtsgültiges Instrument im digitalen Raum definiert und damit die Grundlage für vertrauenswürdige elektronische Transaktionen in der gesamten EU geschaffen.

Rechtliche Anerkennung

Elektronische Signaturen sind laut eIDAS in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtlich anerkannt. Dies gilt für alle Arten elektronischer Signaturen, von der einfachen bis zur qualifizierten Signatur. In Ländern außerhalb der EU gelten ähnliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die die rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen sicherstellen, wodurch internationale Geschäftsprozesse ebenfalls rechtlich abgesichert sind.

Arten von Signaturen

eIDAS differenziert zwischen drei Sicherheitsstufen von elektronischen Signaturen: einfache (EES), fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES). Die Verordnung stellt dabei sicher, dass insbesondere die qualifizierte elektronische Signatur die höchste Anerkennung genießt und der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Vertrauensdienste

Für die Ausstellung der fortgeschrittenen und insbesondere der qualifizierten Signaturen sind spezielle Vertrauensdienstanbieter zuständig. Diese müssen von den nationalen Aufsichtsbehörden genehmigt werden und bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen, um als qualifizierte Vertrauensdienstanbieter zu agieren.

Gegenseitige Anerkennung

Die eIDAS-Verordnung gewährleistet, dass qualifizierte elektronische Signaturen, die in einem EU-Land ausgestellt wurden, in allen anderen EU-Ländern ohne weiteres als gleichwertig anerkannt werden. Dies erleichtert grenzüberschreitende Geschäfte und Verwaltungsvorgänge.

Sicherheits- und Datenschutzstandards

Neben der Festlegung der rechtlichen Anerkennung elektronischer Signaturen schreibt eIDAS auch hohe Sicherheitsstandards vor, um die Integrität und Authentizität der Signaturen zu gewährleisten. Zudem müssen Vertrauensdienstanbieter den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherstellen.

Insgesamt hat die eIDAS-Verordnung maßgeblich dazu beigetragen, die elektronische Signatur als Standardinstrument für das digitale Geschäftsleben in der EU zu etablieren und dabei Vertrauen und Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen zu schaffen.


Unterschiede und Anwendungsgebiete von EES, FES und QES

1. Einfache elektronische Signatur (EES)

Die EES stellt die Basisvariante der elektronischen Signaturen dar. Sie umfasst jegliche Art von elektronischem Datum, das verwendet wird, um eine Zustimmung oder Genehmigung kenntlich zu machen. Technologisch kann das von einer gescannten Unterschrift bis hin zu einem angehakten Kästchen in einem Online-Formular reichen.

Aufgrund der geringen technischen Anforderungen ist sie schnell und ohne großen Aufwand zu implementieren. Da es keiner speziellen Technologie bedarf, um eine solche Signatur zu erzeugen oder zu verifizieren, kann sie schnell und kostengünstig in eine Vielzahl von digitalen Prozessen integriert werden. Allerdings ist die Rechtssicherheit der EES aufgrund fehlender Mechanismen zur sicheren Verifikation der Identität des Unterzeichners eingeschränkt.

Für Routineprozesse, bei denen die Authentizitätsverifizierung eine untergeordnete Rolle spielt, ist die EES ausreichend. Beispiele hierfür könnten Bestellungen in einem internen Warenwirtschaftssystem oder die Registrierung für Unternehmensdienste sein.

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Bei der FES sind die Anforderungen deutlich strenger. Sie muss so gestaltet sein, dass eine eindeutige Verbindung zum Unterzeichner nachweisbar ist. Die Identität des Unterzeichners wird durch den Einsatz verifizierter Identifizierungsmethoden wie digitale Zertifikate, die von anerkannten Diensteanbietern herausgegeben werden, überprüft. Diese Zertifikate garantieren, dass die Signaturdaten ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet sind, was eine hohe Authentizitätssicherung ermöglicht. Der Unterzeichner behält dabei die volle Kontrolle über die Signaturerstellung, da nur er die nötigen Schlüssel oder Passwörter besitzt. Zudem wird die Signatur so dokumentiert, dass sie im Falle rechtlicher Streitigkeiten als Beweismittel herangezogen werden kann.

Einsatz findet die FES in Geschäftsbereichen, in denen Verträge und Vereinbarungen zwar nicht unbedingt der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform bedürfen, aber dennoch ein erhöhtes Maß an Sicherheit erfordern. Hierzu zählen etwa vertrauliche Geschäftsabsprachen, sensible interne Dokumente oder auch elektronische Dokumente, die eine nachweisbare Zustimmung benötigen, wie zum Beispiel bei internen Genehmigungsprozessen.

3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die QES repräsentiert das höchste Sicherheits- und Vertrauensniveau. Ihre Erstellung erfolgt über spezielle, zertifizierte Geräte oder Dienste und erfordert eine persönliche Identifikation, die oft über sichere Signaturerstellungseinheiten erfolgt.

Der Prozess der Identifikation kann zum Beispiel in einem persönlichen Termin bei einem Trust Service Provider stattfinden, wo die Identität des Unterzeichnenden anhand eines amtlichen Ausweisdokuments verifiziert wird. Alternativ kann die Identifikation auch online über ein Video-Ident-Verfahren erfolgen, bei dem sich die Person mittels Videokommunikation und geeigneten Dokumenten ausweist.

Die Anerkennung der Qualifizierten Elektronischen Signatur ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Dies macht sie zu einem unverzichtbaren Instrument für Verträge und offizielle Dokumente, die die Einhaltung spezifischer rechtlicher Formvorschriften erfordern.

Ihr Einsatzgebiet umfasst Vertragsabschlüsse mit bedeutenden finanziellen oder juristischen Auswirkungen, wie etwa beim Erwerb von Immobilien. Ebenso ist die Qualifizierte Elektronische Signatur bei der formalen Registrierung von Firmendaten unerlässlich, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die rechtliche Gültigkeit der eingereichten Dokumente zu gewährleisten.

Entscheidungsrelevanz

Die Wahl der passenden Signatur ist ein wesentlicher Faktor für die Rechtsgültigkeit elektronischer Dokumente. Unternehmen müssen dabei die Art der Transaktion, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Notwendigkeit der Nachweisbarkeit abwägen. Die QES bietet zwar das höchste Maß an Sicherheit und Rechtsgültigkeit, doch für viele alltägliche Prozesse kann bereits eine FES oder sogar eine EES ausreichend sein. Letztlich ist es eine Frage der Risikobewertung und der Effizienzsteigerung im digitalen Workflow.


Vorteile der E-Signatur von ContractHero

ContractHero hebt sich von anderen Anbietern insbesondere durch seine Vertragsverwaltung nach der Signatur ab. In ContractHero können die E-Signaturen FES und QES genutzt werden, und es wird sichergestellt, dass Unternehmen stets den Status ihrer Signaturen im Blick behalten können. Internationale Verträge können mit ContractHero ebenfalls rechtsgültig elektronisch unterzeichnet werden. Darüber hinaus ermöglicht die e-Signatur von ContractHero Erinnerungen, Bearbeitungsmöglichkeiten, Kommentarfunktionen und direkte Änderungen ohne Neustart des Prozesses. Dies erleichtert die Arbeit erheblich und gibt Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Dokumente, die eine Unterschrift erfordern. Für ausführliche Informationen zur elektronischen Signatur von ContractHero empfehlen wir Ihnen, unser spezielles Informationsvideo hier anzusehen: https://www.youtube-nocookie.com/embed/VSIOpCYnZ60?si=U1okh2UcPxfZ9kay

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Sebastian Wengryn
CEO

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