Software-Lizenzvertrag - Definition und Inhalt

Software wird im Urheberrecht genauso geschützt wie beispielsweise Bücher oder Musik. Die dadurch entstehenden Lizenzen, können teilweise individuelle komplexe Verträgen für Unternehmen sein oder auch als einfache Formate für Einzelpersonen weitergegeben werden. Im nachstehenden Artikel werden die verschiedenen Arten und Inhalte der Softwareverträge detailliert erläutert. 

Inhalt: 

  1. Was ist eine Lizenz
  2. Welche Arten von Software Lizenzen gibt es
  3. Lizenzmodelle
  4. Aufbau eines Software-Lizenzvertrages
  5. Lizenznachweis 

1. Was ist eine Lizenz?

Einfach gesagt ist die Softwarelizenz ein Rechtsinstrument, das dem Benutzer erlaubt, eine Software zu verwenden. Dabei enthält die Lizenz rechtsverbindliche Richtlinien für die Nutzung und Verbreitung von Software. Lizenzen sind notwendig, da jede Software als Ergebnis kreativer Arbeit durch das Urheberrecht geschützt ist. 

Um dieses Urheberrecht als Kunde nicht zu verletzen, gibt es Lizenzverträge. 

Definition Lizenzvertrag

Ein Lizenzvertrag ist zunächst eine Vereinbarung zwischen einem Nutzer und einem Lizenzgeber von Schutzrechten, wie beispielsweise einer Software. Schutzrechte können Patente, Marken und eben auch das Urheberrecht sein. Schon während der Entwicklung unterliegt die Software dem Urheberrecht. Weitere Beispiele für Lizenzverträge sind: 

Die Vereinbarung legt die Nutzungsbedingungen fest, genauer gesagt, welche Rechte dem Benutzer eingeräumt werden und welche Einschränkungen ihm auferlegt werden. Zudem werden unter anderem Garantiebestimmungen, Zahlungsbedingungen und in manchen Verträgen auch Geheimhaltungsvereinbarungen bestimmt. 

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick: 

  • Der Lizenzvertrag ist in Deutschland nicht durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschützt und vielmehr mit AGBs zu vergleichen. Oftmals wird die Lizenz durch einen Lizenzschlüssel freigegeben. 
  • Software kann auch als Open Source zur Verfügung gestellt werden. Die bekanntesten Beispiele sind Open Office oder das Bildbearbeitungsprogramm GIMP. Selbst bei diesen muss man als Nutzer den Lizenztexten zustimmen.
  • Die meisten Softwarehersteller bieten mehrere Optionen von Lizenzen an, sodass sie flexibel auf Kundenwünsche eingehen können. 
  • Software-Lizenzverträge können Kauf-, Miet-, oder Werkverträge sein. 

2. Welche Arten von Software Lizenzen gibt es?

SaaS-Verträge 

SaaS, kurz für Software as a Service sind Cloud- und Webanwendungen. Das bedeutet der Lizenznehmer erhält einen Zugriff auf die vom Anbieter gestellten Server. Es wird keine Kopie auf den eigenen Servern oder Geräten geladen. 

In der Regel sind SaaS-Verträge Mietverträge, bei denen der Nutzer in Form eines Abos monatliche oder jährliche Lizenzgebühren bezahlt. 

Ausnahme: Der Software-Entwickler erstellt eine individuelle Software für seinen Kunden, in diesen Fällen handelt es sich um Werkverträge. 

PaaS-Verträge

Ähnlich wie die SaaS-Verträge, werden auch die PaaS-Softwares (Platform as a Service) ausschließlich in der Cloud angeboten. Der wesentliche Unterschied liegt allerdings darin, dass der Zugriff nicht auf eine webbasierte Software erfolgt, sondern, wie der Name schon verrät eine Plattform. 

Platform as a Service dient den Endnutzern in der Regel als eine Grundlage für Weiterentwicklungen von eigenen Softwareprogrammen oder auch als Plattform für Integrationen von verschiedenen Anwendungen. 

IaaS-Verträge

Bei den sogenannten Infrastructure-as-a-Service Verträgen bekommt der Lizenznehmer Zugriff auf eine IT-Infrastruktur, auf der er dann die eigene bzw. eine extern lizenzierte Software hosten kann. 

EULA - Vergabe von Nutzungsrechten

Der End-User License Agreement, kurz EULA, ist der für den Endnutzer bekannteste Standard Lizenzvertrag. Beispiele sind die Nutzungsrechte an Microsoft Office, Adobe Reader oder auch die Programme von Apple. Die Software wird für eine Vielzahl von Nutzern entwickelt. Der Lizenznehmer klickt in der Regel nur auf “Lizenzbedingungen akzeptieren”. 

In diesen Lizenzverträgen können Entwickler frei ihre Parameter festlegen, zum Beispiel, Zweckhaftigkeit (kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung) oder die Anzahl der Installationen. 

Software-Vertrieb Lizenzverträge

Bei diesen Verträgen hat der Lizenznehmer nicht nur ein Nutzungsrecht, sondern auch das Recht, die Software weiter zu vertreiben oder Dritten Unterlizenzen zur Nutzung zu gewähren. 

3. Lizenzmodelle 

Prinzipiell wird bei Lizenzverträgen zwischen verschiedenen Lizenzmodellen bzw. Nutzungsrechten unterschieden, die bestimmen inwiefern die Software genutzt werden kann. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen dem einfachen und dem ausschließlichen Nutzungsrecht. 

3.1 Einfaches Nutzungsrecht 

Beim einfachen Nutzungsrecht werden die Lizenzen an mehrere Nutzer vergeben. Welche Rechte die Nutzer erhalten obliegt den Richtlinien des Vertrages. So können die Lizenzen inhaltlich oder zeitlich eingeschränkt werden oder nur für einen einzelnen Rechner bestimmt sein, die sogenannten Einfachlizenz.

Die oben genannten End-User-License-Agreements (EULAs) sind neben den Software-as-a-Service Verträgen (SaaS) wohl die bekanntesten Vertragsarten mit einfachem Nutzungsrecht. 

Open-Source-Softwares

In die Kategorie der einfachen Nutzungsrechten fällt auch die Open-Source-Software, die, wie der Name schon verrät, von jedem genutzt werden kann. Auch Änderungen und Weitergabe sind hier möglich, meist unter der Voraussetzung, dass der ursprüngliche Entwickler genannt wird. 

3.2 Ausschließliches Nutzungsrecht 

Das ausschließliche Nutzungsrecht hingegen bezieht sich auf die exklusive Nutzung eines einzelnen Lizenznehmers. Dabei gibt der Kunde die Software oftmals für sich exklusiv in Auftrag. In der Regel wird dies in Form eines Werkvertrages dargestellt. Der Käufer erhält dabei vollumfänglich die Nutzungsrechte, sodass teilweise selbst der Lizenzgeber nach Verkauf die Software nicht mehr verwenden darf. 

Selbst beim ausschließlichen Nutzungsrecht können ggf. Einschränkungen räumlicher oder zeitlicher Natur festgelegt werden. Außerdem können Unterlizenzen vereinbart werden. 

Vorsicht: Für Lizenznehmer ist es wichtig, eindeutige Nutzungsrechte bei Vertragsabschluss festzulegen. Werden diese nicht vereinbart, gilt die Zweckübertragungstheorie aus Urhebergesetz, die eher zugunsten des Lizenzgebers ausfällt. 

4. Inhalt und Aufbau eines Software- Lizenzvertrages 

Wie bereits erwähnt gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Regeln zu Lizenzverträgen. 

Je nachdem, ob die Software vermietet oder verkauft werden soll, regelt der Vertrag entweder die Nutzung während der Mietdauer oder die Nutzung nach dem Verkauf. 

In jedem Fall sollte ein Softwarelizenzvertrag folgende Punkte beinhalten: 

  • Lizenzgegenstand 

Lizenzverträge sind in der Regel Urheberrechtsverträge. Im Falle eines Softwarevertrages ist der Lizenzgegenstand entweder der Erwerb der Software oder die Nutzung der Software während des Bestehens des Mietvertrages. 

  • Lizenzgebühren 

Im Gegenzug zur Nutzung der Software wird der Lizenznehmer verpflichtet Lizenzgebühren zu bezahlen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Modellen: Pauschallizenz und die variable Vergütungsmodelle. 

Bei der Pauschallizenz werden die Gebühren pro Benutzer festgelegt, oder als Paket für beispielsweise eine bestimmte Mitarbeiteranzahl angegeben. 

Bei den variablen Vergütungsmodellen wird je nach Nutzungsintensität abgerechnet und es können unter Umständen auch andere Variablen in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise die Geschwindigkeit der Server. Variable Gebührenmodelle eignen sich nur für Softwaremietverträge. 

  • Lizenzmodell

Unter diesem Punkt wird geklärt, ob es sich um eine einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt und welche Einschränkungen gelten. 

  • Haftung und Gewährleistung

Der Lizenzgeber haftet dafür, dass die Software bzw. der Lizenzgegenstand zum einen auch wirklich besteht und zum anderen auch entsprechend brauchbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Lizenznehmer die Bezahlung der Gebühren einstellen, bis die Mängel behoben sind. 

Der Lizenzgeber haftet nicht dafür, dass sich die Lizenz für den Lizenznehmer wirtschaftlich rentabel ist. Dieses Risiko obliegt dem Lizenznehmer allein. 

Die Gewährleistung kann individuell je nach Vertrag vereinbart werden. Daneben gelten die Regelungen des allgemeine bürgerlichen Vertragsrechts. 

Vorsicht: Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet für den zukünftigen Bestand der Schutzrechte zu haften. Der Lizenznehmer muss somit bis zur Löschung des Schutzrechts oder der Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages die Gebühren bezahlen. 

  • Service Level Agreements (SLA)

Service Level Agreements sind Vereinbarungen zwischen Dienstleister und Kunde, die festlegen, in welchem Qualität die Dienstleistung, die Software erbracht werden muss. 

Im SLA werden beispielsweise Leistungsumfang, Verfügbarkeiten oder Reaktionszeiten des Anbieters festgelegt. 

Zudem sollte in jedem Softwarelizenzvertrag folgende Ergänzungen vereinbart werden: 

  • Garantiebestimmungen
  • Umfang von Support und Schulungen  
  • Software-Wartungsvertrag 
  • Change Management

5. Lizenznachweise

Unternehmen müssen in der Lage sein, Nachweise über alle gültigen Lizenzen im Softwarebestand erbringen zu können. Derzeit gibt es keinen Standard dafür, was ein gültiger Lizenznachweis ist. Es muss jedoch daraus hervorgehen, dass eine Nutzungsberechtigung vom Lizenzgeber erteilt wurde. Diese können sein: 

  • Rechnungen und Belege 
  • Lizenzzertifikate
  • Kopien von Online-verträgen 
  • Lizenzkeys 
  • ggf. Original-Medien 
  • uvm. 

Zudem wird allgemein empfohlen jegliche Kommunikation mit dem Softwareanbieter aufzubewahren und abzulegen. 

Die Konsequenzen für mangelnde Lizenznachweise können Unternehmen teuer zu stehen kommen: So müssen ggf. die teuren Lizenzen nachgekauft werden, Strafzahlungen geleistet oder die Kosten für die Überprüfung beglichen werden. 

Um den Überblick zu behalten, kann eine Vertragsmanagement-Software helfen, die alle Verträge, Lizenznachweise und auch sonstige wichtige Dokumente, wie E-Mail Kommunikation etc. verwaltet. 

Disclaimer: 

Die Inhalte dieses Artikels dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung und eine Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen.

Sebastian Wengryn
CEO

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