Leasingvertrag für Fahrzeuge: Definition, Vorteile und Vertragsarten

Das Leasing von Autos kann insbesondere für Firmen und Selbstständige aufgrund der Steuerersparnisse eine vorteilhafte Alternative zum Kauf sein. So wird das Auto nur zur Nutzung dem Leasingnehmer überlassen, der Leasinggeber bleibt weiterhin Eigentümer. 

Wie ein Leasingvertrag funktioniert, welche verschiedene Arten es gibt und worauf man beim Abschluss achten muss, wird in nachfolgendem Beitrag erklärt. 

Inhalt: 

  1. Wie funktioniert Leasing bei Fahrzeugen?
  2. Die verschiedenen Leasingformen: Kilometer vs. Restwertleasing
  3. Teilamortisation- vs. Vollamortisation 
  4. Leasingvertrag mit Kaufoption zum Restwert
  5. Leasing mit Andienungsrecht
  6. Häufig gestellte Fragen

1. Wie funktioniert Leasing bei Fahrzeugen?

Grundsätzlich ist der Leasingvertrag ein Nutzungsüberlassungsvertrag: Ähnlich dem Mietvertrag erhält der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an einem Objekt. Im Gegensatz dazu muss er monatliche vertraglich festgelegte Leasingraten bezahlen. 

Im Unterschied zum Mietvertrag, ist beim Leasingvertrag der Leasingnehmer für sämtliche Pflichten wie Wartung und Reparatur bei Beschädigung verantwortlich, auch wenn diese fremdverschulden sind. 

Da die Mehrwertsteuer lediglich auf die Raten berechnet werden und nicht auf den Kaufpreis des Fahrzeuges, ist die Leasingrate vergleichsweise günstiger als ein Kauf. Die Höhe der Raten hängt ähnlich wie bei einem Finanzierungskauf von Neupreis und Modell ab. 

Die wichtigsten Merkmale eines Leasingvertrages: 

  • Monatliche Leasingrate in der Regel günstiger als Kreditraten bei einem Kauf
  • Vertragslaufzeit typischerweise zwischen zwei und vier Jahren
  • Vorzeitige Kündigung nicht möglich 
  • Rückgabe des Fahrzeuges nach Ablauf der Vertragslaufzeit
  • Steuerlicher Vorteil für Firmen und Selbstständige → die monatlichen Raten können von der Steuer abgesetzt werden 

 

So funktioniert Leasing: 

2. Die verschiedenen Leasingformen: Kilometer vs. Restwertleasing

2.1 Kilometerleasing

Bei einem Kilometervertrag werden bei Vertragsabschluss die voraussichtlich gefahrenen Kilometer festgelegt. Darauf basierend errechnet sich dann die monatliche Leasingrate. Je höher die Anzahl der festgelegten Kilometer, desto höher ist die Rate. 

Zeigt das Auto bei Vertragsende mehr Kilometer auf als vereinbart, muss der Leasingnehmer entsprechend dazu zahlen. Sind es weniger Kilometer, bekommt er Geld zurück. Der Preis je Kilometer wird zu Vertragsbeginn festgelegt. Leasingnehmer sollten darauf achten, dass der Preis für weniger gefahrene Kilometer der gleiche ist wie der für die Mehrkilometer. 

Fakten zu Kilometerleasing auf einen Blick: 

  • Individuelle Vereinbarung der Fahrleistung in Kilometern 
  • Monatliche Rate abhängig von der vorab festgelegten Kilometeranzahl
  • Bei Vertragsende Abrechnung von zu viel oder weniger gefahrenen Kilometern
  • Planungssicherheit durch Festlegen der gesamten Kosten
Vorsicht: Das reguläre gesetzliche Widerrufsrecht findet beim Kilometervertrag keine Anwendung. Allerdings können die Vertragsparteien ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht vereinbaren.

2.2 Restwertleasing

Bei einem Restwertvertrag schätzt der Leasinggeber bei Vertragsbeginn, wie viel das Auto zum Ende der Vertragslaufzeit noch wert ist. Dieser Schätzwert gilt als Basis für die Leasingraten.

Sollte der Wert des Auto bei Vertragsende geringer sein, beispielsweise durch einen Unfall, zahlt der Kunde die Differenz. Dieses Restwertrisiko trägt der Leasingnehmer. 

Ist der Wert hingegen höher als der festgelegte Restwert, bekommt der Leasingnehmer 75% der Differenz ausbezahlt.

Beim Restwertvertrag gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Tipp: Der Restwert sollte realistisch angesetzt werden, auch wenn sich daraus etwas höhere Leasingraten ergeben. Andernfalls erwarten den Leasingnehmer sonst gegebenenfalls hohe Nachzahlungen. 

Fakten zu Restwertleasing auf einen Blick: 

  • Leasingrate vom Restwert abhängig
  • Risiken zu Lasten des Leasingnehmers
  • Restwert ist nicht gleich Kaufwert

3. Teilamortisationsvertrag vs. Vollamortisationsvertrag

3.1 Teilamortisationsvertrag

Wie der Name schon sagt, wird bei der Teilamortisation während der Vertragslaufzeit nur ein bestimmter Teil des Kaufpreises abbezahlt.

Sofern kein Andienungsrecht (siehe 5. Andienungsrecht) vereinbart wurde, geht das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit automatisch zurück an den Leasinggeber.

3.2 Vollamortisationsvertrag 

Anders als bei der Teilamortisation tilgt der Leasingnehmer den gesamten Kaufpreis während der Laufzeit. Dies führt zu höheren Vertragsraten und lohnt sich für den Leasingnehmer nur, wenn die Kosten risikolos kalkulierbar sind. Daher wird die Vollamortisation meist nur für Zusatzteile, beispielsweise Winterräder oder Dachgepäckträger genutzt.

4. Leasingvertrag mit Kaufoption zum Restwert 

Generell kann in jedem Leasingvertrag eine Kaufoption nach Ablauf der Leasingfrist vereinbart werden. Somit hat der Leasingnehmer nach Ablauf des Vertrages die Option das Fahrzeug zum vorher festgelegten Restwert zu erwerben. Dies kann sowohl für Restwertverträge als auch für Kilometerverträge ausgehandelt werden. 

Für den Leasingnehmer ist ein Kauf nur dann lukrativ, wenn der Restwert den aktuellen Marktwert entspricht. Sollte sich der Leasingnehmer gegen die Ausführung seiner Kaufoption entscheiden, kann es dennoch passieren, dass er für die Mehrkosten, die dem Leasinggeber entstehen, aufkommen muss. Die Mehrkosten resultieren dann aus der Differenz zwischen Restwert und dem eigentlich erzielten Verkaufspreis auf dem Markt.

5. Leasing mit Andienungsrecht 

Verträge mit Andienungsrecht verpflichten den Leasingnehmer dazu das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingfrist zu dem vorher festgelegten Restwert zu kaufen. 

Der Leasingnehmer hat anders als bei der Kaufoption kein Anrecht dazu, das Auto zu kaufen. Der Leasinggeber kann es allerdings freiwillig zum Kauf anbieten

6. Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben muss ein Leasingvertrag enthalten?

Für wen ist Leasing sinnvoll? 

Leasing ist insbesondere für Geschäftsleute lohnenswert, da diese die anfallenden Kosten von der Steuer absetzen können. Hinzu kommt, dass keine hohe Anzahlung fällig ist und man bedingt durch die relativ kurze Laufzeit der Verträge stets einen Neuwagen oder zumindest ein sehr aktuelles KFZ fahren kann. 

Ist ein Leasingvertrag ein Mietvertrag?

Nein, bei einem Leasingvertrag hat der Leasingnehmer die Rechte, Risiken und Pflichten, die bei einem Mietvertrag sonst der Vermieter inne hat. So haftet der Leasingnehmer für die Instandhaltung und Wartung, sowie alle Schäden, unabhängig davon ob selbst verursacht oder ganz unverschuldet. 

Welche Pflichten hat der Leasingnehmer?

Die Pflichten bestehen im Wesentlichen aus dem Bezahlen der vereinbarten monatlichen Leasingraten, dem Abschließen einer Versicherung auf eigene Rechnung, der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung, sowie die Rückgabe des Fahrzeugs bei Ende der Vertragslaufzeit.

Wer zahlt Versicherung und Wartung? 

Beim Leasing von Fahrzeugen übernimmt in der Regel der Leasingnehmer alle anfallenden Kosten für Versicherung, Wartungen und Reparaturen. Manche Leasingfirmen bieten zusätzlich zum Vertrag ein Zusatzpaket an, bei dem der Leasinggeber diese Kosten übernimmt. 

Kann ich als Leasingnehmer den Leasingvertrag kündigen? 

Nein, grundsätzlich ist das nicht möglich, der Vertrag gilt für die festgelegte Dauer. Selbst bei Verlust des Führerscheins oder sonstigen Notlagen läuft der Vertrag weiter.  

Disclaimer: 

Die Inhalte dieses Artikels dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung und eine Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen.

Sebastian Wengryn
CEO

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